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Melden von Verstößen gegen die rechtlichen Vorgaben zum Jugend- und Spielerschutz

Es kommt immer wieder zu Verstößen gegen die rechtlichen Vorgaben zum Jugend- und Spielerschutz, wie zum Beispiel bei der Umsetzung der Spielersperre.

Um Regelverstöße und illegale Handlungen speziell im Online-Glücksspiel frühzeitig aufzudecken, hat die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ein anonymes Hinweisportal eingerichtet. In einer Broschüre informiert die GGL zu den verpflichtenden Spielerschutzmaßnahmen im Internet.

Auch der Fachverband Glücksspielsucht e.V. (FAGS) hat eine Beratungs- und Kontaktstelle Glücksspielerschutz eingerichtet. Dorthin kann man sich bei Vorkommnissen sowohl beim terrestrischen Glücksspiel vor Ort als auch beim Online-Glücksspiel wenden. Hier geht es zur Seite FAGS-Spielerschutz.Glücksspielsucht

Unregelmäßigkeiten und Vorstöße bei Anbietern vor Ort, zum Beispiel in Spielhallen und Gaststätten, können Sie immer auch an die regionale Ordnungsbehörde melden.

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